WhatsApp und der Datenschutz: Das müssen Unternehmen jetzt wissen

Welche Regeln Unternehmen bei der datenschutzkonformen Nutzung von WhatsApp in der Kundenkommunikation beachten sollten, erklärt dieser Blogartikel.

LINK Mobility - Smartphone zeigt Nachricht zur Änderung der Datenschutzbestimmungen
author
LINK Mobility2022-11-18

Lesezeit: 3 Minuten

WhatsApp wurde in der Vergangenheit oft für mangelnden Datenschutz kritisiert – und seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben diese Diskussionen zugenommen. Viele Unternehmen fragen sich, ob WhatsApp den strengen Vorgaben gerecht wird. Spoiler Alert: Datenschutz funktioniert in WhatsApp – wenn man ein paar Regeln befolgt. So sorgen Sie dafür, dass die Daten Ihrer Kunden sicher sind und Sie rechtlich auf der sicheren Seite stehen.

Regel #1: Nutzen Sie WhatsApp Business API

Im Gegensatz zu WhatsApp Business ist die WhatsApp Business API keine App, in der Daten Ihrer Kunden von einem Drittanbieter gespeichert werden. Handelt es sich bei Ihrem WhatsApp-Business-API-Anbieter (WhatsApp Business Solution Provider) um einen europäischen Dienstleister, sind Sie in Sachen Datenschutz auf der sicheren Seite. Hier erklären wir den Unterschied zwischen WhatsApp Business und WhatsApp Business API. 

Tipp: Machen Sie sich mit den Datenschutzrichtlinien Ihres Business Solution Providers vertraut – LINK Mobility informiert hier über die Standards im Datenschutz.

 Regel #2: Präzise Datenschutzrichtlinien sind wichtig

In Ihren Richtlinien zum Datenschutz müssen Sie offenlegen, was mit den Daten geschieht, die über WhatsApp gesammelt werden. Wenn es zu einer Datenschutzverletzung kommt, ist schnelles Handeln gefragt – ein solcher Verstoß muss nämlich innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden. Entwickeln Sie deshalb einen Notfallplan, um im Fall des Falles vorbereitet zu sein.

Tipp: Eine verantwortliche Person für den Datenschutz im Unternehmen ist dabei hilfreich – und laut DSGVO auch für die meisten Unternehmen verpflichtend.

Regel #3: Die Zustimmung ist entscheidend

Ohne die Zustimmung (Opt-in) der Kunden dürfen keine WhatsApp-Nachrichten verschickt werden. Sie müssen diese vor dem Versand aktiv einholen – zum Beispiel beim Abschluss des Bestellprozesses oder beim Anlegen eines Kundenprofils für Ihren Service.

Tipp: WhatsApp ist nicht die einzige Plattform, bei der dieser Grundsatz gilt. Die strengen DSGVO-Vorgaben kommen auch beim Versand von SMS- und RCS-Nachrichten zur Anwendung. LINK Mobility hat sich diesem Thema in einem eigenen Whitepaper gewidmet. 

Regel #4: Opt-Out-Prozesse sind Pflicht

Was für E-Mail-Newsletter gilt, ist auch für WhatsApp wichtig: Sie müssen Ihren Empfängern ermöglichen, sich jederzeit vom Empfang von WhatsApp-Nachrichten abzumelden.

 Tipp: Es gibt Dienste, die das Kommunikationsmanagement via WhatsApp erleichtern. XENIOO by LINK Mobility ermöglicht genau das – hier können Sie sich über das Tool informieren und eine Demo buchen.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Neue Ideen für Ihre Kundenkommunikation dabei?

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz mit WhatsApp, SMS und RCS (Rich Communication Services) haben, sind wir Ihnen gerne behilflich.